Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Gesundheit II, Sachgebiet GI3 Pharmazie

Begutachtung der Apothekenüblichkeit von Waren und Dienstleistungen

Das Sachgebiet Pharmazie ist gemäß § 2 Nr. 1 Landesämterverordnung (LAV-UGV) zuständig für die Untersuchung auf die Apothekenüblichkeit von Waren (§ 1 a Abs. 10 Apothekenbetriebsordnung). Zu diesem Zweck werden eingesandte Warenproben werden ggf. in der Arzneimitteluntersuchungsstelle analysiert.

Zielgruppe

Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden, ehrenamtliche Pharmazieräte

Kontakt

Pharmazie - GE3
Tel. 09131 6808-5451
E-Mail: pharmazie@lgl.bayern.de

Formulare, Anträge, Materialien

Untersuchung von Waren auf Apothekenüblichkeit:

Neben der Probe bitten wir um Einsendung von Werbe- und Kennzeichnungsmaterial, soweit vorhanden (z. B. Prospekte, Flyer, Zeitungsannoncen, aktueller Ausdruck der Website)