Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Gesundheit I, Sachgebiet GP1 Gesundheitsberichtserstattung, Epidemiologie, Sozialmedizin

Schuleingangsuntersuchungen

Beim Schuleingangsscreening handelt es sich um ein Untersuchungsprogramm für alle einzuschulenden Kinder in Bayern. Zum einen soll die Schuleingangsuntersuchung klären, ob ein Kind den Anforderungen des Schulalltags in gesundheitlicher Hinsicht gewachsen ist. Andererseits soll sichergestellt werden, dass bei jedem Kind die letzte altersentsprechende U-Untersuchung in der Regel die U9 (oder eine analoge ärztliche Untersuchung) durchgeführt wurde.

Damit dies gelingt, wird gemeinsam mit den Gesundheitsämtern sichergestellt, dass alle einzuschulenden Kinder zum Schuleingangsscreening eingeladen und von den Fachkräften der Sozialmedizin untersucht werden. Anschließend werden die dabei erhobenen anonymisierten Daten vom LGL ausgewertet, um einen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder in Bayern zu erhalten. Diese Ergebnisse bilden eine Grundlage für gesundheitsfördernde Konzepte und werden in Berichtsform auch den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt.

Seit 2019 wird in Bayern schrittweise die sog. reformierte Schuleingangsuntersuchung eingeführt. Bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung werden mehr Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten als bisher getestet. Zudem werden die Kinder bereits im vorletzten Kindergartenjahr untersucht. Dadurch steht bei festgestellten Hinweisen auf weiteren Förder- oder Therapiebedarf mehr Zeit für die Einleitung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Verfügung. Die Einschulung erfolgt aber weiterhin für diejenigen Kinder, die bis zum 30.9. eines Jahres sechs Jahre alt werden.

Zielgruppe

Gesundheitsämter, Eltern einzuschulender Kinder

Kontakt

Alexandra Hachmeister
Tel.: 09131 6808-5132
E-Mail: einschulung@lgl.bayern.de