Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts LH, Sachgebiet LH4 Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food, Lebensmittel für besondere Verbrauchergruppen, Health Claims, Kaffee, Tee

Untersuchung und Beurteilung spezieller Lebensmittel

Aufgaben:

  • Grundsatzfragen zu Lebensmitteln aus ernährungsphysiologischer Sicht und zur
    Nährwertkennzeichnung
  • Fachfragen zur Einfuhrkontrolle am Zoll sowie zur Abgrenzung von Lebensmitteln und
    Arzneimitteln (siehe auch GE3)

Untersuchung und Begutachtung (einschl. Abgrenzungsfragen) bei folgenden Produktgruppen
für alle Regierungsbezirke:

  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Neuartige Lebensmittel
  • Funktionelle Lebensmittel
  • Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Wirkaussagen (Health Claims)
  • Lebensmittel für besondere Verbrauchergruppen (z.B. Sportlernahrung,Säuglings- und Kleinkindernahrung)
  • Tee und teeähnliche Erzeugnisse
  • Kaffee, Kaffee-Ersatz und Kaffeezusätze
  • Kosmetische Mittel, Tätowiermittel / Permanent Make-up-Produkte
  • Tabak und Tabakerzeugnisse
  • Elementanalytik in Non-Food-Produkten (Bedarfsgegenstände, Kosmetische Mittel,
    Tätowiermittel, Tabakerzeugnisse u.a.)

Zielgruppe

Bayrische Lebensmittelüberwachungsbehörden