Aufsicht über die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Am 01.01.2018 sind weitreichende organisatorische Umstrukturierungen in der bayerischen Lebensmittel- und Veterinärverwaltung in Kraft getreten. Kernpunkt der Umstrukturierung ist die Errichtung einer Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), die dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nachgeordnet und zur Aufsicht unterstellt ist (vgl. Art. 5a Abs. 1 GDVG).
Das LGL erhält damit neben seinen bestehenden Aufgaben als Fachbehörde und vom StMUV übertragenen und gesetzlich zugewiesenen Vollzugs- und Steuerungsaufgaben eine weitere Aufgabe: Die der Ausübung der Aufsicht über die nachgeordnete KBLV .
Darüber hinaus übt das LGL künftig für bestimmte gesetzliche Aufgaben (§ 11 Abs. 3 GesVSV) auch die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungsbehörden aus. Hierbei handelt es sich um solche Aufgaben, bei denen eine enge Zusammenarbeit zwischen der KBLV und den Kreisverwaltungsbehörden (KVB) erforderlich ist bzw. eine gesetzliche Aufgabe arbeitsteilig wahrgenommen wird.
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Allgemeine Informationen zum Thema
Aufgaben der Abteilungen und Sachgebiete
- Arbeitsschutz und Produktsicherheit; umweltbezogener Gesundheitsschutz (AP)
- Gesundheit (GE)
- Rückstände und Kontaminanten, Getränke und Bedarfsgegenstände (RK)
- Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit (PL)
- Tiergesundheit I (TG I)
- Tiergesundheit II (TG II)
- Lebensmittel, Lebensmittelhygiene und Kosmetische Mittel (LH)
- Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A)
- Präsidialbüro, Koordination und Strategie (K)
- Zentralabteilung (Z)
- Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM)