Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts PL, Sachgebiet PL1 Rechts- und Grundsatzfragen, Warn- und Informationssysteme, Frühwarnung/ISAR
Aufgabenüberblick
- Kontaktstelle des Freistaats Bayern für Meldungen im Rahmen des EU Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel einschließlich Lebensmittelbedarfsgegenständen (RASFF)
- Bearbeitung von Meldungen im Rahmen des EU-Schnellinformationssystems RAPEX soweit Bedarfsgegenstände, Kosmetische Mittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte betroffen sind
- Kontaktstelle des Freistaats Bayern für Lebensmittelbetrug
- Etablierung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von Risiken für die Lebensmittelsicherheit und von Betrugspotentialen
- Betreuung der Verbraucherhotline
- Kontaktstelle des Freistaats Bayern für Allgemeine Amtshilfe im Rahmen des Administrative Assistance and Cooperation System (AAC)
- Rechts- und Grundsatzfragen, insbesondere des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tiergesundheitsrechts
- Betreuung einer Internetplattform mit Warnungen der Öffentlichkeit vor bestimmten Lebensmitteln etc.
Zielgruppe
Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz, interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher
Kontakt
Landesinstitut Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit
Telefon: 09131/6808-0
E-Mail: PL@lgl.bayern.de
Weiterführende Informationen
- Kontaktstelle der EU-Schnellwarnsysteme
- Lebensmittelwarnungen
- Amtliche Information über Verstöße gegen lebens- und futtermittelrechtliche Vorschriften im Sinne des § 40 Abs. 1 LFGB
- Hotline Vertrauliche Hinweise
- Frühwarnsystem zur Erkennung von lebensmittelbedingten Risiken
- Lebensmittelbetrug
- Kontaktstelle für Allgemeine Amtshilfe