Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Tiergesundheit I, Sachgebiet TG3 Futtermittel
Aufgaben des LGL in der amtlichen Futtermittelüberwachung
Erstellen von Stellungnahmen zu Anfragen der Regierung von Oberbayern (ROB); fachlicher Ansprechpartner in Sachen Futtermitteluntersuchung, Tiergesundheit in Bezug auf Futtermittel, Abgrenzung Futtermittel zu Arzneimitteln, Transfer von Kontaminanten etc. vom Futtermittel über das Tier in tierische Lebensmittel; gemeinsame Erstellung von Probennahmeplänen; Beteiligung bei der Erstellung von Risikobewertungssystemen (Betriebe, Proben); Untersuchungen von amtlichen Futtermittelproben einschließlich Prüfberichterstellung.
Zielgruppe
Regierung von Oberbayern (ROB)
Kontakt
- E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
Tel.: 09131 6808-0