Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts
Tiergesundheit I,
Sachgebiet TG GG Geflügelgroßbetriebe
Fachbereichsübergreifende Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben
Planung, Organisation und Durchführung der Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben in Bayern im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen in den Bereichen Tierschutz, Tierarzneimittel, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierische Nebenprodukte. Die Überprüfung der Futtermittelsicherheit erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Regierung von Oberbayern. Die Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt, die bei Bedarf in Fragen der Kontrolle von Geflügebetrieben unterstützt werden.
Zielgruppe
Geflügelgroßbetriebe, Kreisverwaltungsbehörden
Kontakt
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
Tel.: 09131 6808-0