Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Tiergesundheit II, Sachgebiet TG4 Tierseuchen

Erstellung von Tierseuchen-Notfallplänen

Die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erarbeiteten Notfallpläne zur Bekämpfung der Geflügelpest, der Schweinepest oder der Maul- und Klauenseuche dienen der Veterinärverwaltung bei einem Tierseuchengeschehen als Handlungsleitfaden und Arbeitsgrundlage. Die Notfallpläne enthalten detaillierte Beschreibungen der notwendigen Tätigkeiten von den ersten Stunden und Tagen nach Bekanntwerden des Seuchenverdachts bzw. Seuchenausbruchs bis über den weiteren Verlauf und die Aufhebung der Seuchenmaßnahmen.

Zielgruppe

Veterinärverwaltung

Kontakt

E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
Tel.: 09131 6808-0

Formulare, Anträge, Materialien

FIS-VL: Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit