Informationsweitergabebogen der LARE (DOC, 280 KB)
Der Informationsweitergabebogen der LARE wurde zur datenschutzrechtlichen Überprüfung dem bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten vorgestellt. Für dessen Zuständigkeitsbereich (öffentliche Stellen) ergeben sich keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Verwendung des Bogens, wenn die Ausdrucke im Hinblick auf den Empfänger bestimmungsgemäß weitergegeben werden.
Für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de) zuständig. Grundsätzlich wird den privatrechtlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens empfohlen, ihre jeweils verantwortlichen Stellen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des Informationsweitergabebogens der LARE eigenständig zu prüfen und sofern noch nicht vorhanden ein Datenschutzkonzept zu erarbeiten. Bei speziellen datenschutz-rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an das o.g. Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zu wenden.