Forschungsprojekt: Infektionsassays für Viren und virale Vektoren

Kurzbeschreibung

Im Gegensatz zu anderen Organismen benötigen Viren geeignete Wirtszellen zur Vermehrung. Nach Infektion derselben kommt es dort zur Vermehrung und Freisetzung der Nachkommenviren. Dies wird als Virusreplikation bezeichnet. Einen Spezialfall stellen die replikationsdefekten Viren oder viralen Vektoren dar. Diese sind gentechnisch so modifiziert, dass sie Zielzellen zwar infizieren und ein Transgen in selbige einbringen können, darin aber nicht mehr replizieren. Viren und virale Vektoren fallen damit unter den in § 3 Abs. 1 GenTG definierten Begriff des Organismus. Sie sind biologische Einheiten, die fähig sind, genetisches Material zu übertragen. Sind sie gentechnisch verändert, zählen sie zu den GVO. Der Nachweis der Infektiosität von Viren und viralen Vektoren entspricht dem Lebendnachweis anderer (gentechnisch veränderter) Organismen und ist daher äußerst wichtig für die vollzugsrechtliche Bewertung entsprechender Proben aus gentechnischen Anlagen.

Der bloße Nachweis von DNA/RNA ist nicht ausreichend, um das Vorhandensein eines Organismus nach § 3 Abs. 1 GenTG zu zeigen. Nur Viren, die in der Lage sind, genetisches Material zu übertragen, d. h. infektiös sind, zählen als Organismen nach dem GenTG für die – falls gentechnisch verändert – dieses Recht anzuwenden ist. Der Nachweis der Infektiosität von Viren und viralen Vektoren entspricht daher dem Lebendnachweis anderer Organismen und ist somit wichtig für die vollzugsrechtliche Bewertung entsprechender Proben aus gentechnischen Anlagen. Da der molekularbiologische Nachweis von viralen Nukleinsäuren oder viralem Antigen also keine Aussage darüber liefert, ob es sich um einen infektiösen („lebenden“) oder einen inaktiven („toten“) Virus bzw. viralen Vektor handelt, ist die Entwicklung entsprechender Infektionsassays von großer Bedeutung für die experimentelle Überwachung.

In diesem Projekt sollen Infektionsassays zum Nachweis infektiöser Viren und viraler Vektoren für die experimentelle Überwachung gentechnischer Anlagen entwickelt und validiert werden.

Laufzeit: : 01.12.2021-31.05.2024

Finanzielle Förderung: Dieses Forschungsprojekt wird durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gefördert