Forschungsprojekt: Verbundprojekt: Entwicklung eines Schnellnachweissystems auf Basis der Real-Time PCR zur quantitativen Allergenüberwachung in der gesamten Lebensmittel-Produktionskette

Teilprojekt LPA-Multiplex-PCR

Kurzbeschreibung

Grundlage für die EU-weite Kennzeichnung allergener Zutaten ist die Richtlinie 2003/89/EG. Sie wurde im Rahmen einer Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) in deutsches Recht umgesetzt. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass die in Anlage 3 der LMKV aufgeführten allergenen Lebensmittel zwingend im Zutatenverzeichnis genannt werden müssen, sobald sie als Zutat verwendet werden, auch wenn sie nur in kleinsten Mengen vorkommen. Mit der Richtlinie 2006/142/EG wurde der Anhang um Lupine und Weichtiere erweitert. Diese sind ab 23.12.08 kennzeichnungspflichtig. Die am 27. November 2007 in Kraft getretene Richtlinie 2007/68/EG stellt den aktuellen Stand des Anhang IIIa mit den kennzeichnungspflichtigen Zutaten einschließlich der nun endgültig genehmigten Ausnahmen dar.

Die Kennzeichnungspflicht erfordert entsprechende Methoden um allergene Bestandteile in Lebensmitteln nachzuweisen und gegebenenfalls zu quantifizieren.

Ziel des Teilprojekts „LPA-Multiplex PCR“ ist die Entwicklung einer Methode, mit deren Hilfe die deklarationspflichtigen Allergene (glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Fische, Sojabohnen, Sellerie, Senf, Lupine und Weichtiere) in einer Screeningreaktion mit einer hoher Sensitivität (< 5 ppm) qualitativ nachgewiesen werden können. Grundlegende Methode ist das am LGL für den Allergennachweis etablierte Verfahren, das auf der Ligationsabhängigen Amplifizierung von Hybridisierungssonden (Ligation-dependent Probe Amplification, LPA) basiert.

Laufzeit: 2009-2012