Praktikumsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

Auf der Suche nach dem richtigen Beruf können Praktika für Schüler eine wichtige Hilfe sein. Das LGL stellt daher Praktikumsmöglichkeiten in verschiedenen Laborbereichen für Schüler zu Verfügung. Das Angebot richtet sich an Schüler, die sich für eine Erstausbildung orientieren wollen. Für Personen, die eine Zweitausbildung / Umschulung suchen oder die wieder in den erlernten Beruf einsteigen wollen, ist dieses Angebot nicht vorgesehen.

Praktikum zu Ausbildungsberufen im Laborbereich an der Dienststelle Erlangen

In den bayerischen Oster- und Herbstferien bietet das LGL Erlangen ein dreitägiges Laborpraktikum an. Ziel ist es, Schülern mit Interesse im naturwissenschaftlichen Bereich erste Einblicke in die Tätigkeiten und Abläufe in einem chemischen bzw. mikrobiologischen Untersuchungslabor zu geben. Die Schüler lernen unter Anleitung von Auszubildenden und Ausbildern des LGL verschiedene Untersuchungsbereiche kennen und dürfen auch bereits einfache praktische Tätigkeiten durchführen. Das Praktikum ist pro Termin auf maximal 6 Teilnehmer beschränkt.

Die Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail (ausbildung-lebensmittelchemie@lgl.bayern.de) spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn an uns. Unaufgefordert per Post zugeschickte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Praktikum zu Ausbildungsberufen im Laborbereich an der Dienststelle Würzburg

Die Dienststelle Würzburg bietet Schülern im Rahmen von einwöchigen Laborpraktika einen Einblick in die chemische Untersuchung von Getränken wie Wein, Bier, Erfrischungsgetränke und Spirituosen. Pro Praktikumstermin kann ein Schüler aufgenommen werden. In der Regel finden mehrere Praktika pro Jahr statt, die genaue Anzahl und einzelne Termine hängen jedoch stark von den dienstlichen Belangen ab. Anfragen und Bewerbungen zu diesem Praktikum sollten von den Schülern circa 3 Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn ausschließlich per E-Mail (poststelle-wu@lgl.bayern.de)an uns gerichtet werden. Unaufgefordert per Post zugeschickte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Laborpraktika zu anderen Zeiten bzw. an anderen Dienststellen

Das LGL hat sich zum Ziel gesetzt, qualitativ hochwertige Praktika anzubieten. Dies bedeutet für uns, dass der Praktikant im Mittelpunkt steht und sich in einem neuen Berufsfeld ausprobieren kann. Neben Beobachten von Arbeitsabläufen sollen besonders praktische Tätigkeiten vom Praktikanten ausgeführt werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es einer zeitaufwendigen Organisation und eines hohen Einsatzes der LGL-Mitarbeiter, der häufig anderen Dienstaufgaben des LGL entgegensteht. Daher müssen weitergehende Praktikumsanfragen abgelehnt werden.

Bewerbung und weitere Hinweise

Ihre Bewerbung enthält:

  • ein Anschreiben mit Angaben zum gewünschten Praktikum (inklusive Nennung der LGL-Dienststelle) und dem bevorzugten Zeitpunkt
  • vollständige Adressangabe (inklusive Telefonnummer)
  • einen Lebenslauf
  • ein aktuelles Schulzeugnis
  • eine Bestätigung der Schule, dass für den Praktikumszeitraum eine Unfallversicherung für den Praktikanten besteht

Hinweise:

  • Das Praktikum ist unentgeltlich, d. h. das LGL zahlt keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung.
  • Die Schüler müssen zu Praktikumsbeginn mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Der Praktikumsteilnehmer haftet für im Rahmen des Praktikums durch ihn entstandene Schäden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
  • Die Zuteilung der Praktikumsplätze erfolgt in der Regel nach dem Eingang der Bewerbung.
  • Das LGL versendet per E-Mail eine Praktikumszusage und ein vom Schüler auszufüllendes Formblatt, das ausgefüllt und unterschrieben (bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich) vor Praktikumsbeginn an das LGL zurückzuschicken ist.
  • Das LGL schließt weder Praktikumsverträge ab, noch werden vorgefertigte Praktikumsvereinbarungen von Schulen unterzeichnet.
  • Am Ende des Praktikums wird dem Schüler eine Bescheinigung über Art und Dauer des Praktikums ausgestellt. Weitere Aussagen z. B. hinsichtlich Leistung und Verhalten werden nicht getroffen. Auch werden vom LGL keine Bewertungsbögen oder ähnliches ausgefüllt.

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