Mancher Schafskäse kommt von der Kuh - Untersuchungsergebnisse 2003

Woraus darf ein Käse bestehen, der als Schafs- bzw. Ziegenkäse deklariert ist?

Ein als Schafs- bzw. Ziegenkäse bezeichnetes Produkt darf lebensmittelrechtlich gesehen nur aus Schafs- bzw. Ziegenmilch bestehen. Werden diese Käse mit Kuhmilch versetzt z. B. durch Käsekulturen bzw. Labferment, das mit Kuhmilch angesetzt wurde muss dies auf dem Produkt vermerkt werden. Wenn der Hersteller eine entsprechende Kenntlichmachung (z. B. mit ... % Kuhmilchanteilen ) unterlässt, liegt eine Irreführung des Verbrauchers nach § 17 Absatz 1 Nummer. 5 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) vor.

Was tut die bayerische Lebensmittelüberwachung?

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat im Jahr 2003 insgesamt 73 Schafs- und Ziegenkäseproben untersucht, wovon 33 % aufgrund falscher Deklaration zu beanstanden waren. Wie aus unten stehender Tabelle abzulesen ist, waren bei 14 von 51 Schafskäsen und bei 10 von 22 Ziegenkäsen die Inhaltsstoffe falsch angegeben: Die Käse bestanden entweder ganz oder teilweise aus Kuhmilch. Häufig war es der Fall, dass die zunächst korrekt gekennzeichneten Weichkäse aus Kuhmilch erst beim losen Verkauf im Einzelhandel irreführend als Käse aus Schafs- bzw. Ziegenmilch angeboten wurden. Bei den teilweise gefundenen sehr geringen Kuhmilchmengen von ca. 1 % ist zu vermuten, dass für den Ansatz der Käsekulturen oder des Labferments Kuhmilch verwendet wurde. Die Käse wurden wegen der mit der falschen Kennzeichnung verbundenen Irreführung für den Verbraucher beanstandet.

Tabelle 1: Untersuchungen von Schafs- und Ziegenkäseproben im Jahr 2003
Herkunftsland Käseart Anzahl Proben Ergebnis
Schafsmilch Ziegenmilch Kuhmilch
enthalten nicht enthalten enthalten nicht enthalten enthalten nicht enthalten
Deutschland Schafskäse
Ziegenkäse
12
11
10
3
2
8
0
11
12
0
2
3
10
8
Niederlande Ziegenkäse 3 0 3 3 0 2 1
Belgien Schafskäse 1 1 0 0 1 0 1
Frankreich Schafskäse
Ziegenkäse
12
3
12
0
0
3
1
3
11
0
1
0
11
3
Spanien Schafskäse 1 1 0 0 1 0 1
Italien Schafskäse 4 4 0 0 4 0 4
Griechenland Schafskäse
Ziegenkäse
10
1
10
0
0
1
1
1
9
0
2
0
8
1
Türkei Schafskäse
Ziegenkäse
4
1
2
0
2
1
0
1
4
0
2
0
2
1
Bulgarien Schafskäse 4 4 0 2 2 2 2
unbekannt Schafskäse
Ziegenkäse
3
3
3
1
0
2
0
3
3
0
3
1
0
2

Die rot markierten Zahlen zeigen Abweichungen von der Verkehrsbezeichnung an.

Welche Methoden setzt die bayerische Lebensmittelüberwachung bei der Untersuchung ein?

Das LGL testete mit Hilfe der Fettsäureanalytik, des PAGIF- (isoelektrische Fokussierung auf Polyacrylamidgel) und des PCR-Verfahrens (Polymerase Chain Reaction) darauf, ob Erbgut (DNA) von Kühen nachweisbar war. Milch enthält immer Körperzellen und somit auch DNA des Tieres, von dem die Milch stammt. Bei der Polymerase Chain Reaction wird mit molekularbiologischen Methoden ein spezifischer Bereich der DNA, der für die nachzuweisende Tierart typisch ist, vermehrt und nachgewiesen. So kann untersucht werden, ob z. B. in einem als Schafskäse deklarierten Käse auch oder ausschließlich Kuhmilch verwendet wurde.

Was bedeuten diese Ergebnisse für den Verbraucher?

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist bei derart irreführend deklarierten Produkten für gesunde Verbraucher in der Regel nicht zu befürchten. Anders verhält es sich bei Kuhmilchallergikern: der Verzehr von mit Kuhmilch versetztem Schafs- bzw. Ziegenkäse kann bei dieser Personengruppe unter Umständen zu schweren allergischen Reaktionen führen.

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