Fleisch exotischer Tierarten aus dem Online-Handel Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Viele Verbraucher kaufen mittlerweile neben Konsumgütern auch Lebensmittel über das Internet. Dort gibt es inzwischen ein entsprechend großes Angebot.

Bereits im Jahr 2015 untersuchte das LGL exotisches Fleisch außergewöhnlicher Tierarten, das bei asiatischen Buffets in bayerischen Großstädten angeboten wurde, hinsichtlich der korrekten Angabe der Tierart. Das LGL beanstandete einige Proben wegen Irreführung durch unkorrekte Kennzeichnung oder weil zum Beispiel Zebrafleisch durch das preiswertere Rindfleisch ersetzt wurde.

2018 hat das LGL Produkte von acht nicht alltäglichen Tierarten im Internet bestellt und untersucht.

Untersuchungsergebnisse

Das LGL analysierte die Proben im Labor molekularbiologisch. Bei drei Proben war an der Tierartkennzeichnung nichts auszusetzen, das heißt, die Angaben im Internet stimmten mit der im Labor nachgewiesenen Tierart Emu, Python und Rentier überein. Bei einem als Kamelsteak gekennzeichneten Fleisch beanstandete das LGL die Kennzeichnung, da es sich um Fleisch von einem Dromedar handelte. Vier Proben beanstandete das LGL, da sie den im Internet genannten Tierarten nicht entsprachen. Die drei Trockenfleischerzeugnisse stammten nicht wie erwartet von Tieren aus dem südlichen Afrika, sondern vom Rothirsch. Ebenso war der edle Steinbock-Schinken nicht aus dem alpinen Tier hergestellt, sondern aus deutlich günstigerem Rotwild.

Tabelle: Bestellte Produkte und Untersuchungsergebnisse

Bestellt Analysiert Beurteilung
Emu-Steak Emu ohne Beanstandung
Kamel-Steak Dromedar Sachverständigenäußerung
Python-Steak Tigerpython ohne Beanstandung
Rentier-Oberschale Rentier ohne Beanstandung
Kudu-Trockenfleisch Rothirsch Beanstandung
Springbock-Trockenfleisch Rothirsch Beanstandung
Oryx-Trockenfleisch Rothirsch Beanstandung
Steinbock-Schinken Rothirsch Beanstandung

 

Fazit

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich der Verbraucher nicht generell auf die Auslobung der Tierart im Internet verlassen kann. Aus diesem Grund wird das LGL auch künftig die Authentizität von Fleisch nichtalltäglicher Tierarten aus dem Online-
Handel prüfen.

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