Soja in Surimi – Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund

Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2017 hat das LGL insgesamt 83 Proben vorverpackte Surimi aus dem bayerischen Einzelhandel, bei denen Soja nicht gekennzeichnet war, auf den Gehalt an Soja untersucht. Zusätzlich wurde die Allergenkennzeichnung der Produkte überprüft. Von den 83 untersuchten Proben waren 72 nicht zu beanstanden. In zwei Fällen war Soja nachweisbar. Die nachgewiesene Menge an Soja lag im Spurenbereich, sodass eine Kreuzkontamination im Betrieb mit sojahaltigen Zutaten bzw. Stoffen in Form einer unbeabsichtigten Beimischung vermutet werden kann. Dennoch erfolgte bei beiden positiven Proben ein Hinweis an die Lebensmittelüberwachung, vor Ort beim Hersteller zu prüfen, ob es sich bei dem nachgewiesenen Allergen Soja um eine kennzeichnungspflichtige Zutat oder eine unbeabsichtigte Beimischung handelt. Zudem wurde die Kennzeichnung des Produktes mit „kann Soja enthalten“ zur Information für Soja-Allergiker empfohlen. Neun Proben (11 %) beanstandete das LGL aufgrund einer fehlerhaften Kennzeichnung. Bei einem Produkt erfolgte die Kennzeichnung nicht in deutscher Sprache. In fünf Fällen bemängelte das LGL das Zutatenverzeichnis, da die Auflistung der einzelnen Zutaten durch ergänzende Angaben zu einzelnen Zutaten, wie die Angabe des Fanggebietes oder der Produktionsmethode für ein Fischereierzeugnis, getrennt wurde. Solche Angaben, auch wenn es sich um rechtlich vorgeschriebene handelt, dürfen im Zutatenverzeichnis nicht mit aufgeführt werden, sondern
müssen an anderer Stelle beispielsweise im Anschluss an das Zutatenverzeichnis deklariert werden. Bei einer Probe fehlte die Hervorhebung der allergenen Zutaten im Zutatenverzeichnis. Und bei zwei Produkten wurde die glutenhaltige Zutat nicht, wie in der Lebensmittelinformationsverordnung vorgeschrieben, namentlich genannt.

Ausblick

Die bisherigen Untersuchungen des LGL zeigen, dass Surimi-Erzeugnisse, bei denen das Allergen Soja nicht deklariert ist, nur in wenigen Fällen Soja enthalten. Die bei einzelnen Produkten vorgefundenen geringen Mengen lassen eine Kreuzkontamination des Lebensmittels und ein unzureichendes Allergenmanagement im Herstellungsbetrieb vermuten, was vor Ort zu prüfen ist. Bei insgesamt 11 % der untersuchten Proben war die Kennzeichnung fehlerhaft bzw. unvollständig. Das LGL wird daher auch weiterhin Untersuchungen von Surimi, insbesondere auch hinsichtlich der Kennzeichnung, in Form von Stichprobenkontrollen durchführen.


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