Untersuchung fetthaltiger Lebensmittel und Frittierfette auf Transfettsäuren – Untersuchungsergebnisse 2016
Transfettsäuren entstehen in größeren Mengen insbesondere bei der Teilhärtung pflanzlicher Öle. Aus ernährungsphysiologischer Sicht zählen sie zu den unerwünschten Nahrungsbestandteilen, da durch eine hohe Verzehrsmenge das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt. Die WHO und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) empfehlen, nicht mehr als 1 % der täglichen Nahrungsenergie aus Transfettsäuren aufzunehmen. Höchstgehalte für Transfettsäuren existieren EU-weit bisher lediglich für Säuglingsnahrung und Olivenöl. Bereits im Jahr 2003 hatte Dänemark eine gesetzliche Obergrenze von maximal 2 % für industriell bedingte Transfettsäuren im Fett eingeführt, wonach in der Folge auch Österreich, Ungarn, Island, Norwegen und die Schweiz vergleichbare Höchstwerte festlegten. Das LGL orientiert sich bei der Beurteilung positiver Befunde am dänischen Grenzwert und empfiehlt Herstellern auffälliger Proben, unter Beachtung des Minimierungsprinzips der EU- Kontaminanten-Kontrollverordnung Nr. 315/93 geeignetere Fette einzusetzen.
Ergebnisse 2016
Die Untersuchungsschwerpunkte lagen im Berichtsjahr bei Frittierfetten und Fettgebäcken wie Krapfen und Donuts. Darüber hinaus überprüfte das LGL Transfettsäuregehalte in einer Reihe weiterer Backwaren, Knabberartikel und Margarinen. Im Vergleich zu den Vorjahren nahm der Anteil an mit Transfettsäure belasteten Frittierfetten mit 7,1 % etwas ab, wobei gleichzeitig eine Tendenz zu niedrigeren Spitzenwerten zu beobachten war. Sieben der 57 untersuchten Proben Fettgebäck (12,3 %) wiesen auffällig erhöhte Transfettsäuregehalte von 9,3 bis 36,4 % auf, acht weitere Proben enthielten Gehalte zwischen 2 und 3 %, die aufgrund des verwendeten Butterfettes natürlichen Ursprungs waren. Von den 25 sonstigen Proben Backwaren (überwiegend Hefezöpfe und Weihnachtsstollen) lag lediglich der Transfettsäuregehalt einer Probe Stollen mit einem Wert von 10,9 % deutlich über dem Richtwert. In allen weiteren Proben, darunter auch zwölf Proben Margarine, waren keine Transfettsäuregehalte oberhalb des Richtwertes festzustellen.
Ausblick
Im Oktober 2016 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zu industriell hergestellten Transfettsäuren, in der die Festlegung einer gesetzlichen Obergrenze für industrielle Transfettsäure in sämtlichen Lebensmitteln gefordert wird. Diese soll in Anlehnung an die dänische Regelung bei 2 % Transfettsäuren im Fett liegen. Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens wird sich das LGL bei der Beurteilung positiver Befunde wie bisher am dänischen Grenzwert, der auch dem in anderen Ländern festgesetzten Höchstwert entspricht, orientieren und mit Empfehlungen an die Hersteller zu einer weiteren Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus in diesem Bereich beitragen. Verbrauchern, die die Aufnahme von Transfettsäuren vermeiden möchten, kann empfohlen werden, den Verzehr von Lebensmitteln, die mit teilgehärteten Fetten hergestellt wurden, zu reduzieren und die Deklaration verpackter Lebensmittel auf teilgehärtete Öle bzw. Fette zu überprüfen. Für teilgehärtete Fette und Öle besteht nach Anhang VII der Lebensmittelinformations- VO (EU) Nr. 1169/2011 eine Kennzeichnungspflicht mit dem Ausdruck „teilweise gehärtet”.