Untersuchung von Wein auf Glycerin in den Jahren 2019/20

Hintergrund

Glycerin ist ein natürliches Nebenprodukt der alkoholischen Gärung und kommt daher im Wein üblicherweise in Höhe von 6 bis 8 % des Alkoholgehaltes vor. Es verleiht dem Wein „Körper“ und „Vollmundigkeit“. Daher besteht das Risiko, dass insbesondere extraktarmen Weinen technisches Glycerin zur geschmacklichen Aufbesserung und damit zur Vortäuschung einer besseren Qualität zugesetzt wird. Alleine über die Quantifizierung von Glycerin im Wein ist dieser unzulässige Zusatz nicht nachzuweisen, hierzu bedarf es einer speziellen Analytik. Bei der Herstellung von technischem Glycerin entstehen je nach Syntheseverfahren die Begleitsubstanzen 3-Methoxy-1,2-propandiol (3-MPD) oder cyclische Diglycerine (cycD). Können in einem Wein 3-MPD bzw. cycD nachgewiesen werden, so kann davon ausgegangen werden, dass dieser Wein technisches Glycerin enthält. Liegen die Gehalte an 3-MPD und/oder cycD über den Schwellenwerten von 0,1 mg/l bzw. 0,5 mg/l sind die betroffenen Weine als unzulässig önologisch behandelt und nicht mehr verkehrsfähig einzustufen.

Untersuchungsergebnisse aus den Jahren 2019 und 2020

In den beiden Jahren 2019 und 2020 hat das LGL bei 134 Wein- und Schaumweinproben aus EU- und Drittländern die Gehalte an 3-MPD und cycD bestimmt. Lediglich in einer Probe Wein wies das LGL eine 3-MPD-Konzentration von 0,3 mg/l und damit eine Überschreitung des Schwellenwertes nach. Bei dieser Probe ist daher von einem Zusatz von technischem Glycerin auszugehen. Sie wurde als unzulässig önologisch behandelt bewertet. Das LGL wird auch weiterhin stichprobenweise Weine und Schaumweine auf einen unzulässigen Glycerinzusatz hin untersuchen.

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