Oolong-Tee unter der Lupe

Hintergrund

Bei Oolong-Tee, auch als „Schwarzer-Drachen-Tee“ bezeichnet, handelt es sich um einen vorwiegend aus China und Taiwan stammenden halbfermentierten Tee. Das Herstellungsverfahren ähnelt dem des Schwarztees, allerdings wird die Fermentation etwa nach Ablauf der Hälfte der für Schwarztee üblichen Zeit abgebrochen, so dass die Teeblätter nur teilweise fermentiert sind. Die Fermentationsstufe des Oolong-Tees liegt somit zwischen der des Grünen Tees und des Schwarzen Tees. Der Teeaufguss hat eine bernsteinfarbene bis tieforange Tassenfarbe und der Geschmack ist durch beispielsweise blumige und fruchtige Noten überaus aromatisch.

Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung, die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches niedergelegt ist, unterliegen diese halbfermentierten Tees nachfolgenden Qualitätsvorgaben:

  • Koffeingehalt: mindestens 1,5 % in der Trockenmasse
  • Gehalt an säureunlöslicher Asche (Paramater für mineralische Verunreinigung): max. 1,0 % in der Trockenmasse
  • Masseverlust (Parameter für Gesamtgehalt an Wasser, ätherischem Öl und/oder anderen flüchtigen Bestandteilen): max. 8 %

Das LGL hat im Jahr 2021 insgesamt 53 Oolong-Tee-Proben aus dem bayerischen Einzelhandel auf die Einhaltung der genannten Qualitätsparameter überprüft. Des Weiteren wurde eine sensorische Untersuchung durchgeführt, um festzustellen, ob der Geruch und Geschmack der Oolong-Tees der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Um die Menge an Aluminium zu bestimmen, die ein Verbraucher beim Verzehr eines Oolong-Tees zu sich nimmt, wurde neben der Rohware zusätzlich auch der Aluminium-Gehalt im zubereiteten Tee-Aufguss analysiert. Aluminium ist das häufigste Metall in der Erdkruste und gelangt über den Boden in die Teepflanze. Die Aufnahme hoher Mengen Aluminium kann langfristig das Nervensystem, die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die Knochenentwicklung schädigen (Stellungnahme Nr. 027 des BfR vom 25.07.2019). Zusätzlich prüfte das LGL bei sämtlichen Proben die Kennzeichnung auf Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Vorgaben (u. a. EU - Lebensmittelinformationsverordnung sowie die in den Leitsätzen definierte Bezeichnung des Lebensmittels, EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben).

Untersuchungsergebnisse

Bei 36 Proben handelte es sich jeweils um Oolong-Tee i. S. der Leitsätze. Des Weiteren wurden 14 aromatisierte Oolong-Tee-Proben vorgelegt, d.h. dem Oolong-Tee wurden zusätzlich Aromen zugesetzt, z. B. Milcharomen beim „Milky Oolong“. Bei 3 Proben handelte es sich aufgrund der Produktzusammensetzung um ein sog. teeähnliches Erzeugnis. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass ein Oolong-Tee, dem mehr als 5 g je 100 g geruch- und/oder geschmackgebende Pflanzen und Pflanzenteile zugegeben werden, nicht mehr als aromatisierter Tee einzustufen ist, sondern der allgemeinen Verkehrsauffassung folgend handelt es sich um ein teeähnliches Erzeugnis. Bei den 53 vorgelegten Oolong-Tee-Proben hat das LGL insgesamt 174 Untersuchungen durchgeführt. Bei 49 Proben wurde der Masseverlust, bei 42 Proben wurde sowohl der Koffeingehalt in der Trockenmasse als auch der Gehalt der säureunlöslichen Asche bestimmt. Bei 27 Proben erfolgte zusätzlich eine sensorische Prüfung. Der Aluminium-Gehalt wurde sowohl in der Rohware als auch im zubereiteten Aufguss bei 13 Proben bestimmt. Bei einer Oolong-Tee-Probe erfolgte eine makroskopische Untersuchung.

Koffein-Gehalt

Nach den Leitsätzen besitzen Oolong-Tees einen Koffeingehalt von mindestens 1,5% in der Trockenmasse. Die Koffeingehalte in den 42 untersuchten Proben lagen im Bereich zwischen 1,5 und 4,0 g/100g Trockenmasse (entsprechend 1,5 - 4,0%), der Mittelwert betrug 2,6 g/100g Trockenmasse (siehe Abb. 2). Somit war bei den untersuchten Proben in keinem Erzeugnis die geforderte Mindestmenge an Koffein unterschritten. Alle Proben wurden somit vom LGL diesbezüglich als unauffällig beurteilt.

Säureunlösliche Asche

Nach den Leitsätzen besitzen Oolong-Tees (auch aromatisierte Oolong-Tees) maximal einen Gehalt an säureunlöslicher Asche von 1,0 % in der Trockenmasse. Alle auf diesen Qualitätsparameter untersuchten 42 Oolong-Tee-Proben wiesen einen deutlich niedrigeren Gehalt auf. Bei 10 Proben lag der Gehalt unter der Nachweisgrenze von 0,02 % in der Trockenmasse und bei 20 Proben unter der Bestimmungsgrenze von 0,08 % in der Trockenmasse. Der höchste gemessene säureunlösliche Aschegehalt betrug 0,14 % in der Trockenmasse. Somit erfüllten sämtliche untersuchten Proben die Qualitätsvorgabe der Leitsätze.

Masseverlust

Nach den Leitsätzen überschreiten Oolong-Tees (auch aromatisierte Oolong-Tees) einen Massenverlust von 8% nicht, das heißt, dass der Gehalt der Trockenmasse bei Oolong-Tees nach der allgemeinen Verkehrsauffassung mindestens 92% beträgt. In Abb. 3 sind die in den 49 untersuchten Oolong-Tees ermittelten Trockenmassegehalte graphisch dargestellt. Der Mittelwert des Trockenmassegehaltes aller Proben betrug 94,4% (entsprechend 5,6% Masseverlust). Somit erfüllten alle untersuchten Probe die Anforderung der Leitsätze bezüglich des Masseverlustes und ergaben daher keinen Anlass zur Beanstandung.

Aluminium-Gehalte

Die Aluminium-Gehalte in der Rohware der 13 untersuchten Oolong-Tee-Proben lagen zwischen 555 mg/kg und 1965 mg/kg, der Mittelwert des Aluminium-Gehaltes betrug 1192 mg/kg. Da beim Verzehr eines Oolong-Tees jedoch nicht die Rohware an sich verzehrt wird, sondern nur der zubereitete Aufguss vom Verbraucher getrunken wird, wurde in allen diesen Proben zusätzlich der Aluminium-Gehalt in den nach Herstelleranleitung zubereiteten Teeaufgüssen bestimmt. In diesen Aufgüssen konnten Aluminium-Gehalte von 0,3 bis 3,7 mg/L festgestellt werden, der Mittelwert lag bei 1,5 mg/L (siehe Abb. 4). Alle Proben wurden aufgrund des festgestellten Aluminium-Gehaltes als unauffällig beurteilt und ergaben diesbezüglich somit keinen Anlass zu einer Beanstandung.

Makroskopische Untersuchung

Bei einer Oolong-Tee-Probe konnte bei der makroskopischen Untersuchung ein tierisches Fremdmaterial identifiziert werden, bei dem es sich um einen nicht vollständigen Insektenkörper handelte. Diese Probe wurde als nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt.

Kennzeichnung

Von den 53 untersuchten Oolong-Tee-Proben ergaben 50 Proben bezüglich ihrer Kennzeichnung keinen Anlass zu einer Beanstandung. Eine Oolong-Tee-Probe hat das LGL beanstandet, da diese in ihrer Kennzeichnung eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe aufwies („gut verträglich“). Bei einer anderen Probe fehlte sowohl die verpflichtende Loskennzeichnung als auch die vorgeschriebene Anschrift des Lebensmittelunternehmers. Des Weiteren wurde bei dieser Probe auch die Angabe „Schwarztee“ als widersprüchlich zu der in der Deklaration aufgeführten Angabe „Oolong“ bzw. „halbfermentierter Tee“ angesehen. Bei einer weiteren Oolong-Tee-Probe, die aufgrund ihrer Produktzusammensetzung als teeähnliches Erzeugnis eingestuft wurde, waren verpflichtend anzugebende Kennzeichnungselemente (Mindesthaltbarkeitsdatum, Nettofüllmenge, Loskennzeichnung) nicht vorhanden. Des Weiteren fehlte bei dieser Probe in der deklarierten Bezeichnung des Lebensmittels die nach den Leitsätzen vorgeschriebene Angabe, dass es sich um ein aromatisiertes teeähnliches Erzeugnis handelt.

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass von den 53 vorgelegten Oolong-Tee-Proben im Rahmen des im Jahre 2021 durchgeführten Schwerpunktprogramms 50 Proben keinerlei Anlass zu einer Beanstandung ergaben. Lediglich 3 Proben wurden aufgrund von Kennzeichnungsmängeln bzw. des Vorliegens eines tierischen Fremdmaterials beanstandet. Das LGL wird auch zukünftig die Qualitätsvorgaben und die Kennzeichnung von Oolong-Tees stichprobenartig unter die Lupe nehmen.

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