Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS – Übersicht 2022

Signet Jahresbericht 2021/22

Hintergrund

Das Occupational Health- and Risk- Managementsystem (OHRIS) ist ein Managementsystem für mehr Gesundheit bei der Arbeit und mehr Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es bereits 1996 von der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, um den Arbeitsschutz in den Unternehmen zu verbessern und wirtschaftlicher zu gestalten.

Aufgabenverteilung und Zuständigkeit

Die Federführung für die Weiterentwicklung von OHRIS und die Zuständigkeit für Grundsatzentscheidungen liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Die Gewerbeaufsichtsämter beraten bayerische Unternehmen bei der Einführung von OHRIS kostenlos und erteilen nach erfolgreicher Systemprüfung die Anerkennung. Das LGL aktualisiert das bayerische OHRIS-Anerkennungsregister.

OHRIS-Anerkennungsregister

Im bayerischen Anerkennungsregister sind die Unternehmen mit OHRIS eingetragen, die nach einer Systemprüfung durch die Bayerische Gewerbeaufsicht anerkannt sind. Die sieben Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen melden dem LGL die OHRIS Anerkennungen sowie alle Verlängerungen der Geltungsdauer zum Eintrag ins OHRIS -Anerkennungsregister. Mit Stand 31. Dezember 2022 wenden 270 bayerische Unternehmen ein durch die Bayerische Gewerbeaufsicht anerkanntes betriebliches Arbeitsschutzmanagementsystem auf der Grundlage von OHRIS an. Das LGL aktualisiert und veröffentlicht das Anerkennungsregister mit allen Neueinträgen und Verlängerungen regelmäßig auf seiner Homepage. Im Jahr 2022 wurden sieben Registereinträge im Anerkennungsregister neu aufgenommen und bei 96 Registereinträgen die verlängerte Geltungsdauer eingetragen. Bedingt durch die COVID-19 Pandemie mussten in 2021 aus Infektionsschutzgründen einzelne Systemprüfungen verschoben werden, so dass ein Teil der für 2021 terminierten Rezertifizierungen erst in 2022 abgeschlossen werden konnten.


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