Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Gesundheit II, Sachgebiet GI-TFI 2: Infektionsepidemiologie und Surveillance, Daten- und Modellierungsunit

Surveillance von Infektionskrankheiten

Die Surveillance von Infektionskrankheiten besteht in der Überwachung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten, die von den Ärzten und Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Die Gesundheitsämter überprüfen und ergänzen diese durch eigene Ermittlungen und übermitteln sie ans Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Das LGL erstellt Auswertungen und Statistiken über die epidemiologische Lage in Bayern und führt ggf. eigene Ermittlungen oder Untersuchungen von Krankheitshäufungen durch. Die Ergebnisse werden den Gesundheitsämtern, anderen Fachbehörden und der medizinischen Fachöffentlichkeit in Form regelmäßiger Berichte zur Verfügung gestellt.

Zielgruppe

Gesundheitsbehörden, medizinische Fachöffentlichkeit, Bevölkerung

Formulare, Anträge, Materialien