Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts Gesundheit II, Sachgebiet GI-TFI 2: Infektionsepidemiologie und Surveillance, Daten- und Modellierungsunit
Surveillance von Infektionskrankheiten
Die Surveillance von Infektionskrankheiten besteht in der Überwachung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten, die von den Ärzten und Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Die Gesundheitsämter überprüfen und ergänzen diese durch eigene Ermittlungen und übermitteln sie ans Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Das LGL erstellt Auswertungen und Statistiken über die epidemiologische Lage in Bayern und führt ggf. eigene Ermittlungen oder Untersuchungen von Krankheitshäufungen durch. Die Ergebnisse werden den Gesundheitsämtern, anderen Fachbehörden und der medizinischen Fachöffentlichkeit in Form regelmäßiger Berichte zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe
Gesundheitsbehörden, medizinische Fachöffentlichkeit, Bevölkerung
Formulare, Anträge, Materialien
- Übermittlungsbogen aviäre Influenza für Gesundheitsämter (PDF, 44 KB)
- Ausreiseformular des Gesundheitsamts für Personen mit Infektionskrankheiten (PDF, 87 KB) samt zugehörigem Infobrief zum Ausreiseformular (PDF, 103 KB)
- Arbeitshilfe für Gesundheitsämter: Informationen zu EHEC/HUS (hämolytisch-urämischen Syndrom)
- Meldeformular: Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG (PDF, 46 KB)
- Labor-Meldeformular des Robert Koch-Instituts: Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG (PDF, 268 KB)