Interdisziplinäre Zusammenarbeit am LGL im Rahmen des G7-Gipfels 2022 – ein gelebtes Beispiel für „One Health“

Signet Jahresbericht 2021/22
Schloss Elmau, der Tagungsort des G7-Gipfels im Januar 2022. Dargestellt ist die schneebedeckte Zufahrt zum Haupteingang bei blauem Himmel und Sonnenschein.

Abbildung 1. Schloss Elmau, der Tagungsort des G7-Gipfels 2022 zu Beginn der Vorbereitungsphase im Januar 2022.

Abstract

Zwischen dem 26.06.2022 und dem 28.06.2022 tagten sieben Staats- und Regierungschefs mit den zugehörigen Delegationen sowie verschiedenen geladenen Partnerländern auf Schloss Elmau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Der sog. „G7-Gipfel“ stellt nicht nur die Rettungs- und Sicherheitskräfte, sondern auch die amtliche Lebensmittel- und Gesundheitsüberwachung vor enorme Herausforderungen. Bereits 2015, als der G7-Gipfel zum ersten Mal auf Schloss Elmau stattfand, hatte das LGL daher das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen im Vorfeld und während des G7-Gipfels tatkräftig in allen Bereichen der Gesundheits- und Veterinärverwaltung unterstützt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit trat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen erneut mit der Bitte um Unterstützung an das LGL heran, als sich Schloss Elmau erneut als Tagungsort für den G7-Gipfel im Jahr 2022 abzeichnete. In der Folge waren seitens des LGL zahlreiche Laborbereiche, aber auch der Krisen-/Ereignisfallmanagement- und der Kontrollsachbereich, in die Vorbereitungen zum G7-Gipfel eingebunden.

Einleitung

Die Gruppe der Sieben (G7) ist ein Zusammenschluss der führenden (demokratischen) Industrienationen Deutschland, Kanada, Frankreich, Italien, Japan, Großbritannien und der Vereinigten Staaten von Amerika. Zudem ist die Europäische Union inzwischen regelmäßig bei allen G7-Treffen vertreten. Einmal pro Jahr treffen sich die entsprechenden Staats- und Regierungschefs, deren Delegationen sowie die Delegationen von zusätzlich geladenen Staaten oder Organisationen zum sog. „G7-Gipfel“, um sich im Rahmen von persönlichen Gesprächen zu aktuellen politischen Themen auszutauschen. Der G7-Gipfel wird immer von der Nation ausgerichtet, die den jährlich wechselnden Vorsitz der G7 hat. Im Jahr 2022 hatte Deutschland den Vorsitz übernommen und nachdem der letzte G7-Gipfel 2015 bereits sehr erfolgreich auf Schloss Elmau stattfand, wurde diese Tagungsstätte für das Jahr 2022 erneut für den G7-Gipfel ausgewählt.

Neben den Staats- und Regierungschefs der G7 einschließlich der zugehörigen Delegationen nahmen am G7-Gipfel 2022 neben den Repräsentanten der EU Delegationen der zusätzlich geladenen Staaten Argentinien, Indien, Indonesien, Senegal und Südafrika sowie Delegationen der UN (United Nations), WHO (World Health Organization), WTO (World Trade Organization), IMF (International Monetary Fund), OECD (Organization for Economic Cooperation and Development), IEA (International Energy Agency), ILO (International Labour Organization) und der Weltbank teil. Um die Sicherheit des Gipfels sowie eine umfassende Berichterstattung gewährleisten zu können, waren 17.000 Polizisten der Landespolizei, 7.000 Bundespolizisten, 500 Polizisten aus Österreich, 1.000 Mitarbeiter des BKA, 50 Richter und Staatsanwälte und 1.000 Rettungskräfte im Einsatz, begleitet von rund 2.500 Journalisten. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hatte in diesem Zusammenhang die Aufgabe, mit Unterstützung des LGL sowohl für die Angehörigen der Delegationen als auch für die Einsatzkräfte den Gesundheits- und Verbraucherschutz im Vorfeld und während des G7-Gipfels sicherzustellen. Die Abbildung stellt eine schematische Übersicht über die wesentlichen Aufgabenbereiche im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vor und während des G7-Gipfels dar. Hierzu gehören der Gesundheitsschutz und der Schutz vor biologischen Gefahren jeweils für die Tagungshotels, die weiteren Gipfelunterkünfte sowie die Allgemeinbevölkerung, der Verbraucherschutz im Bereich Lebensmittelhygiene, sowie das Krisenmanagement im Hinblick auf lebensmittelbedingte Ausbrüche, Trinkwasser und biologische Gefahrenlagen.

Abbildung 2. Übersicht über die einzelnen Aufgabenbereiche im Vorfeld des G7-Gipfels

Vorbereitungen für den G7-Gipfel

Nachdem im Januar 2022 endgültig feststand, dass der G7-Gipfel auch im Jahr 2022 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stattfinden würde, begann das LGL mit der Einrichtung einer entsprechenden Koordinationsstruktur, die einen reibungslosen Ablauf innerhalb des Hauses und eine koordinierte Kommunikation mit dem Landratsamt Garmisch sowie weiteren betroffenen Behörden sicherstellen sollte. Die an den Vorbereitungen zum G7-Gipfel beteiligten Einheiten sind in Abbildung 3 im Überblick dargestellt:

Die Abbildung stellt eine schematische Übersicht über die am LGL an den Vorbereitungen des G7-Gipfels beteiligten Einheiten dar. Hierzu gehören bezüglich der allgemeinen Aufgabenstellungen die (Human-)Epidemiologie und der Bereich der Ausbruchsuntersuchungen, die beiden Kontrolleinheiten im Bereich der Lebensmittelhygiene und des Gesundheitsschutzes, sowie bezüglich der Laboreinheiten der Bereich der Lebensmittelhygiene, des Trinkwassers (Mikrobiologie und Chemie), die Humanbakteriologie/-virologie und der Bereich der biologischen Gefahrenlagen

Abbildung 3. Übersicht über die am LGL an den Vorbereitungen des G7-Gipfels beteiligten Einheiten

Im Vorfeld des G7-Gipfels wurden mit Unterstützung des LGL 27 Erstkontrollen in gastronomischen Einrichtungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sowie bei Catering- und Zulieferbetrieben außerhalb des Landkreises durchgeführt. Neben den festen Hotel- und Gastronomiebetrieben stellt die mobile Lebensmittelversorgung bei Großereignissen eine besondere Herausforderung dar. Während des G7-Gipfels wurden insgesamt mehr als 30.000 Einsatzkräfte an sog. „Versorgungsstützpunkten“ verpflegt. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um feste Gebäude, sondern um Zelt- oder Containerkonstruktionen. Nicht nur die hohe Anzahl an zu verpflegenden Personen, sondern auch die Dauer des Einsatzes (bis zu vier Wochen) und die nicht planbaren Wetterverhältnisse stellen den Betrieb sogenannter „ortsveränderlicher Betriebsstätten“ erhebliche Herausforderungen. Bei den vier größten ortsveränderlichen Betriebsstätten war das LGL an den Abnahmekontrollen vor Inbetriebnahme beteiligt, 11 Kontrollen bei Versorgungsstützpunkten unterschiedlicher Größe fanden im laufenden Betrieb statt.

Bei den insgesamt 47 im Vorfeld zum G7-Gipfel durchgeführten Kontrollen in gastronomischen Einrichtungen sowie bei Catering- und Zulieferbetrieben erwiesen sich die Betriebsstätten insgesamt in einem ausreichend guten hygienischen Zustand. In keinem Betrieb wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden, zwei Betriebsstätten mussten kurzzeitig geschlossen werden, bis hygienische Produktionsbedingungen (wieder) hergestellt worden waren. Betrachtet man die festgestellten Mängel im Bereich der Lebensmittelbearbeitung und -verarbeitung, wurden insbesondere Mängel beim Temperaturmanagement, beim hygienisch einwandfreien Auftauen von Tiefkühlware und beim hygienischen Bereithalten der Lebensmittel vor dem Verzehr festgestellt. Im Küchenbereich stellten die fehlende Sauberkeit von Unterschränken sowie Böden, Wänden und Decken die am häufigsten festgestellten Mängel dar. Des Weiteren wurden Mängel bei der Sauberkeit und Instandhaltung von Gerätschaften festgestellt. Im Bereich der Wasserversorgung erfolgten regelmäßige Kontrollen des Tagungs- und des Delegationshotels sowie Kontrollen der Wasserqualität im Schwimmbad- und Spabereich.

Um sowohl im Vorfeld als auch während des G7-Gipfels eine umfassende Erreichbarkeit des LGL sicherzustellen, wurde von Anfang Juni 2022 bis zum Ende des G7-Gipfels eine eigene 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet. Am Wochenende vor Beginn des G7-Gipfels waren alle Laborbereiche sowie der Krisen-/Ereignisfallmanagementbereich mit Kontrolleinheit zusätzlich mit jeweils zwei Personen in Bereitschaft.

Fazit

Insgesamt kam es am Wochenende des G7-Gipfels lediglich zu einer Meldung von Erkrankungsfällen (Magen-Darm-Erkrankung), es wurden Probenahmen veranlasst (Lebensmittel- und Stuhlproben). Es konnte kein Zusammenhang mit einem konkreten Lebensmittel bzw. zwischen den betroffenen Personen hergestellt werden. Insofern ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen Zufallsbefund handelte. Ein derart reibungsloser Ablauf ist für Veranstaltungen dieses Umfangs nicht selbstverständlich und sicherlich auch den umfassenden Vorbereitungen seitens aller beteiligten Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geschuldet. Die interdisziplinäre und behördenübergreifende Zusammenarbeit ist in einem solchen Fall Grundvoraussetzung und Garant für einen einwandfreien Ablauf jeglicher Maßnahmen im Verbraucherschutz.

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