Weine und Traubenmoste - Untersuchungsergebnisse 2008

Qualitätsweinprüfung in Bayern

Bocksbeutel

Aufgrund des bayerischen Konzepts der Amtlichen Qualitätswein- und Qualitätsschaumweinprüfung müssen alle in Bayern hergestellten Prädikatsweine vom LGL analysiert werden, bevor sie in den Handel gelangen. Dies kann als Paradebeispiel für einen wirksamen präventiven Verbraucherschutz dienen.

Im Jahre 2008 prüfte das LGL 5500 Qualitätsweine und Qualitätsschaumweine. Die Zahl an Qualitätsweinprüfungen ist im Vergleich zum Vorjahr um circa 20% zurückgegangen, die Zahl der Qualitätsschaumweinprüfungen ist in etwa konstant geblieben. Im langjährigen Vergleich liegt die Probenzahl der Qualitätsweine des Prüfungsjahres um circa 4% über dem Durchschnitt.

Von den zur Prüfung angestellten Weinen beanstandete das LGL 4,3 %. Die Hauptgründe waren: Unstimmigkeiten zwischen deklariertem und dem im Labor ermitteltem Mostgewicht, Grenzwertüberschreitungen von freier schwefliger Säure und gesamter schwefliger Säure, zu niedrige Gesamtalkoholgehalte sowie erhöhte Sorbinsäure- bzw. Ascorbinsäurewerte. So enthielt ein Qualitätswein mehr als die 3,2-fache Menge des zulässigen Ascorbinsäuregehalts von 250 mg/l. Anhand der Differenzierung der natürlichen Anthocyanfarbstoffe konnte das LGL bei einigen Rotweinen belegen, dass die Rebsortenangabe im Prüfantrag nicht zutreffend war.

Bei den Qualitätsschaumweinen lag die Ablehnungsquote mit 2,7% im normalen Rahmen der Vorjahre.

Weinskandal Italien

Anfang April des Jahres 2008 berichtete die Presse von verfälschten italienischen Weinen, die auch in Deutschland im Verkehr seien. Im Zusammenhang mit dem "italienischen Weinskandal" wurden im Überwachungsbereich 122 Proben aus dem Einzelhandel, Großhandel sowie aus Abfüll- bzw. weiterverarbeitenden Betrieben entnommen und analysiert.

Der anfänglich geäußerte Verdacht, dass es sich dabei um Kunstweine handelt, die nur unter Verwendung von Wasser, Zucker und Säuren produziert wurden, hat das LGL anhand der Analyse einer Vielzahl klassischer Weininhaltsstoffe rasch entkräftet.

Die weiterführenden Untersuchungen mittels Stabilisotopenanalyse und GC-MS ergaben dann aber, dass 17 Proben entweder mit einer unzutreffenden Herkunfts- oder Jahrgangsangabe bezeichnet oder unzulässig behandelt waren. Als Beanstandungsgründe sind hier Zusätze von Wasser (sechs Proben), Rübenzucker (vier Proben) und technischem Glycerin (vier Proben) zu nennen. Eine Probe war mit zuviel Zitronensäure aufgesäuert. Von keiner der untersuchten Proben ging eine Gesundheitsgefährdung aus.

Glycerin im Wein: Natürlich oder zugesetzt?

Glycerin ist ein natürliches Gärungsprodukt, das einen angenehmen und fülligen Geschmack bewirkt und somit auch eine höhere Qualität vortäuschen kann. Ein Zusatz von Glycerin zu Wein ist nicht zulässig, wird aber immer wieder bei einzelnen Weinen nachgewiesen. Neben den bereits erwähnten italienischen Weinen enthielten auch zwei bulgarische Rotweinproben zugesetztes Glycerin. Umfangreiche Untersuchungen auf Glycerinzusatz an anderen Auslandsweinen ergaben darüber hinaus keine weiteren positiven Befunde. Bei fränkischen Weinen und anderen inländischen Weinen, auf die das LGL seine intensiven Prüfungen ebenfalls ausgedehnt hat (81 Proben), waren keine Glycerinzusätze festzustellen.

Kennzeichnungsmängel

Kennzeichnungsmängel waren häufig bei Auslandsweinen zu beanstanden. Insbesondere war die Pflichtangabe des Zusatzstoffes schweflige Säure, ein Stoff, der pseudoallergische Reaktionen auslösen kann, nicht oder nicht in deutscher Sprache auf dem Etikett vorhanden. Weitere Kennzeichnungsmängel betrafen irreführende Alkoholangaben, falsche Verkehrsbezeichnungen, unzutreffende Importeursangaben und fehlende obligatorische Kennzeichnungselemente.

Durch die Health-Claims-Verordnung, welche seit dem 01.07.2007 gilt, ist das Werben mit gesundheitlichem Bezug verboten und mit Bezug auf Nährwerteigenschaften nur stark eingeschränkt bei Weinen und anderen alkoholischen Getränken möglich. In diesem Zusammenhang entsprachen sieben inländische Proben nicht den aktuellen Forderungen. Ein spanischer Wein war zu bemängeln, da auf seine Eignung für Diabetiker hingewiesen wurde, was aus demselben Grund auch nicht mehr zulässig ist.

Sonstige Mängel

2008 überprüfte das LGL 757 inländische Weine, Perlweine und Sekte, vorwiegend aus Franken. Davon wurden 116 Proben (15 %) aufgrund ihrer Zusammensetzung (59 Proben) und ihrer Kennzeichnung (100 Proben) beanstandet (Wegen möglicher Mehrfachbeanstandungen bei einzelnen Proben ist die Fallzahl der Beanstandungsgründe nicht identisch mit der Zahl der beanstandeten Proben). Hierbei fielen vor allem Qualitätsweine auf (17 % der Beanstandungen), welche wahrscheinlich aufgrund ihrer Lagerbedingungen und ihres Alters fehlerhafte sensorische Merkmale aufwiesen und somit trotz amtlicher Prüfungsnummer nicht mehr den Anforderungen für Qualitätswein entsprachen.

Mehrmals stellten Verbraucher oxidative Fehlnoten in Auslandsweinen fest ("Sherryton"). In den betroffenen Proben, die sich ausnahmslos als Einzelfälle erwiesen, war der Gehalt an schwefliger Säure, die vor unerwünschten Oxidationen schützt, stark erniedrigt. Deutlich überhöhte Gehalte an flüchtigen Säuren ("Essigstich") waren ein weiterer Beanstandungsschwerpunkt bei Verbraucherbeschwerden.

Mittels Stabilisotopenanalytik hat das LGL nachgewiesen, dass ein bulgarischer Wein mit Wasser gestreckt war.

Vereinzelt waren Drittlandsweine nicht einfuhrfähig, weil sie hinsichtlich ihrer chemischen Beschaffenheit nicht mit den in den Einfuhrpapieren mitgeteilten Analysendaten übereinstimmten.

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