Untersuchung von Chili und Erzeugnissen auf Chilibasis

Signet Jahresbericht 2021/22

Untersuchung auf nicht zugelassene Farbstoffe

Vier frische, rote Chilischoten, und je ein Häufchen Chiliflocken und Chilipulver Im Jahr 2003 wurden in mehreren Ländern der Europäischen Union (EU) Sudanfarbstoffe in Chilipulver und daraus zubereiteten Lebensmitteln nachgewiesen. Sudanfarbstoffe sind rot-orange-farbige, synthetisch hergestellte Azofarbstoffe. Mit diesen Farbstoffen kann man die natürliche Farbe von Gewürzen intensivieren, wodurch eine bessere Qualität vorgetäuscht wird. Da Sudanfarbstoffe die Gesundheit schädigen können, sind sie für Lebensmittel in der EU nicht zugelassen. In der EU fanden seit 2003 umfangreiche Markt- und Einfuhrkontrollen statt. Die Untersuchungen zeigten Wirkung, die Zahl der Beanstandungen ging zurück, sodass 2009 die Intensität der Kontrollen reduziert werden konnte. Das LGL stellte in den Folgejahren keine Sudanfarbstoffe in Gewürzen mehr fest. Dennoch gab es in den letzten Jahren immer wieder Meldungen über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) über nicht zugelassene Farbstoffe in Chilipulver. Das LGL überprüfte daher im Jahr 2022 insgesamt 62 Chili-Proben aus dem Einzelhandel, davon 13 Proben gemahlenen oder geschroteten Chili und 49 Erzeugnisse auf Chilibasis, vorwiegend Chilisoßen und Würzpasten. Die Proben wurden im Hinblick auf das Vorkommen nicht zugelassener Farbstoffe wie Sudanfarbstoffe und weitere rote Azofarbstoffe untersucht. In keiner der untersuchten Proben waren nicht zugelassene Farbstoffe nachweisbar.

Überprüfung des Schärfegrads

Zusätzlich überprüfte das LGL bei diesen Chiliproben, Chilisoßen und Würzpasten den Schärfegrad anhand des Capsaicinoidgehalts. Capsaicinoide sind natürliche Inhaltsstoffe, die hauptsächlich in den Samenscheidewänden und der Plazenta von Chilischoten vorkommen und für den scharfen Geschmack verantwortlich sind. Als geschmackgebende Stoffe sind Capsaicinoide für die Qualität dieser Gewürze maßgeblich und wertbestimmend. Die untersuchten Chilipulver wiesen den typischen Capsaicinoidgehalt auf und gaben keinen Grund zur Beanstandung. Chilisoßen und Würzpasten sind mit unterschiedlichen Schärfegraden auf dem Markt, die Produktpalette reicht von milden bis extrem scharfen Erzeugnissen. Um die Verbraucher umfassend zu informieren, ist in Verbindung mit der Bezeichnung dieser Produkte auf den Schärfegrad hinzuweisen. Die untersuchten Chilisoßen und Würzpasten waren diesbezüglich korrekt bezeichnet. Chilisoßen mit außerordentlich hohen Capsaicingehalten wurden nicht zur Untersuchung vorgelegt. Nach einer Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahr 2011 sind bei Chili- und anderen Würzsoßen, die nicht mehr nur als „mild bis mittelscharf“ bezeichnet werden können (Capsaicinoidgehalt über 100 mg/kg), zum Schutz von Kindern entsprechende Warnhinweise auf den Etiketten anzubringen und die Verpackungen mit Verschlüssen zu versehen, die kindersicher sind bzw. nur kleine Volumina abzugeben. Die Hersteller der untersuchten Proben hielten sich weitgehend an diese Empfehlung. Bei drei Proben fehlten derartige Schutzvorkehrungen.

Fazit

Da es auch in letzter Zeit Meldungen über nicht zugelassene Farbstoffe in Chili und Erzeugnissen auf Chilibasis gab, werden die Untersuchungen fortgesetzt und im Bedarfsfall auch auf andere farbintensive Gewürze ausgedehnt. Außerdem werden weiterhin der Gehalt an wertgebenden Inhaltsstoffen wie Capsaicinoiden und die Aufmachung der Produkte überprüft.

Literaturverzeichnis

Zu scharf ist nicht gesund - Lebensmittel mit sehr hohen Capsaicingehalten können der Gesundheit schaden. | Stellungnahme Nr. 053/2011 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 18. Oktober 2011