Aufgaben und Zuständigkeiten der Stabsstelle K, Sachgebiet K2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation
Beantwortung von Anfragen
Sollte der umfangreiche Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Antwort auf eine bestimmte Fragestellung nicht enthalten, gibt es auch die Möglichkeit, eine Anfrage an das LGL zu senden. Anfragen von Herstellern oder Firmen zu rechtlichen Aspekten, Herstellungsprozessen oder Kennzeichnungspflichten dürfen aus Gründen der Neutralität nicht beantwortet werden. Hier helfen private Sachverständige gerne weiter.
Zu beachten ist, dass das LGL auch anonyme Anfragen in der Regel nicht beantworten kann, da oftmals regionale Regelungen für die Beantwortung relevant sein können. Anfragen aus anderen Bundesländern werden in der Regel an die dort zuständige Behörde verwiesen.
Die Anfrage ist an die Poststelle des LGL zu richten.
Zielgruppe
Verbraucher, Verbände, Firmen
Kontakt
Poststelle
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
Tel.: 09131 6808-0
Fax: 09131 6808-2102
Formulare, Anträge, Materialien
- http://www.lgl.bayern.de/download_service/index.htm
- Publikationen