Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesinstituts RK, Sachgebiet RK6 Kosmetische Mittel, Tätowiermittel, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände und stoffliche Marktüberwachung (Non Food-Produkte), Blutalkohol
Untersuchungen und Begutachtungen im Rahmen der Marktüberwachung zum stofflichen Verbraucherschutz insbesondere in den Bereichen REACH-Verordnung, Biozid-Verordnung und CLP-Verordnung
Das Sachgebiet ist zuständig für die Untersuchung und Begutachtung im Rahmen der Marktüberwachung zum stofflichen Verbraucherschutz insbesondere in den Bereichen REACH-Verordnung, Biozid-Verordnung und CLP-Verordnung (z. B. Farben, Lösungsmittel).
Auch ausgewählte Medizinprodukte aus Hochpolymeren werden untersucht. Schwerpunkte dabei sind Einstufung gemäß der Zusammensetzung und die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte.
Zielgruppe
Bayerische Gewerbeaufsichtsämter, Regierungen und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Verbraucher
Kontakt
Dr. Barbara Geisel
Telefon: 09131/6808-0
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de